Laut EU-Verordnung 2019/1157 verlieren die Identitätskarten in Papierform am 3. August 2026 ihre Gültigkeit, da diese nicht mehr den festgelegten Mindest-Sicherheitsanforderungen entsprechen.
Der Verfall der Gültigkeit betrifft nicht nur eine mögliche Ausreise ins Ausland, sondern auch die Verwendung der Identitätskarte in Papierform innerhalb des italienischen Staatsgebietes.
Daher laden wir alle Bürgerinnen und Bürger, welche noch im Besitz einer Identitätskarte in Papierform sind, ein, sich frühzeitig zu organisieren und im Meldeamt der Gemeinde die Ausstellung der elektronischen Identitätskarte (EIK) zu beantragen.
Achtung: Die im AIRE-Verzeichnis eingetragenen Bürgerinnen und Bürger können die elektronische Identitätskarte (EIK) durch die Gemeinde ab dem 1. Juni 2026 beantragen. Auch ihre Identitätskarte in Papierform verliert am 03.08.2026 ihre Gültigkeit.
Für weitere Infos wenden sie sich bitte an unser Meldeamt (siehe Kontakt):