Verordnung für den Betrieb des Wertstoffhofes Schlanders

Verordnung der Gemeinde Schlanders über den Betrieb des Wertstoffhofes Schlanders - genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 53 vom 21.12.2023

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

12.01.2024

Beschreibung

Die Verordnung regelt folgende Bereiche:

  • Gegenstand und Inhalt der Verordnung
  • Einzugsgebiet des Wertstoffhofes
  • Zur Anlieferung zugelassene Abfallarten - Wertstoffhof
  • Annahme der Abfällen
  • Abtransport der Abfälle
  • Lagerung der Abfälle
  • Zur Anlieferung nicht zugelassene Abfälle
  • Öffnungszeiten
  • Personal
  • Vollmacht
  • Eigentum der Abfälle
  • Anlieferung von Restmüll in den ausgewiesenen und gekennzeichneten Bereich „Restmüllsammlung“
  • Anlieferung von intakten Gebrauchsgegenständen in den ausgewiesenen und gekennzeichneten Bereich "Tauschhalle"
  • Verbote
  • Strafmaßnahmen
  • Inkrafttreten dieser Verordnung

Datei

Kontakt

Wertstoffhof (ex Recyclinghof)

BAHNHOFSTRASSE 18/A, 39028 SCHLANDERS+39 0473 737779

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

12.01.2024

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 26.08.2025, 16:42 Uhr