Die Verordnung regelt folgende Bereiche:
- Gegenstand und Inhalt der Verordnung
- Einzugsgebiet des Wertstoffhofes
- Zur Anlieferung zugelassene Abfallarten - Wertstoffhof
- Annahme der Abfällen
- Abtransport der Abfälle
- Lagerung der Abfälle
- Zur Anlieferung nicht zugelassene Abfälle
- Öffnungszeiten
- Personal
- Vollmacht
- Eigentum der Abfälle
- Anlieferung von Restmüll in den ausgewiesenen und gekennzeichneten Bereich „Restmüllsammlung“
- Anlieferung von intakten Gebrauchsgegenständen in den ausgewiesenen und gekennzeichneten Bereich "Tauschhalle"
- Verbote
- Strafmaßnahmen
- Inkrafttreten dieser Verordnung