Zuständig für: Bescheinigungen des Meldeamtes, Bescheinigungen des Standesamtes, Eheschließungen/Trauungen, Ersatzerklärung einer beeideten Bezeugungsurkunde (Notorietätsurkunde), Ersatzerklärung für eine Bescheinigung, Europäische Union – Aufenthaltsrecht für EU-Bürger, Geburtenmeldung, Historisches Archiv, Identitätskarte, Staatsbürgerschaft, Statistiken, Todesfälle, Volksbegehren, Wahlamt, Wahlsprengelpräsidenten und Stimmzähler, Wohnsitz - Drittstaatsangehörige (Nicht-EU-Bürger), Wohnsitz – Register der ansässigen Bevölkerung (A.P.R.), Wohnsitz - Register der Auslandsitaliener (AIRE), Wohnsitzverlegung
Meldeamtliche Erklärungen können an die im Bereich "Kontakt" angeführten Adressen übermittelt werden.
Für die Abgabe der Erklärung über die Sprachgruppenzugehörigkeit bzw. -angliederung können Sie sich an das Landesgericht in Bozen, Gerichtsplatz Nr. 1, oder an das Friedensgericht Schlanders wenden.