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Genehmigt mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 39 vom 16.09.2023
Gemäß Art. 11 der Satzung des Bürgerheimes setzt sich der Verwaltungsrat des Bürgerheimes aus fünf Mitgliedern zusammen wobei der Präsident inbegriffen ist.
Zuletzt aktualisiert: 16.04.2025, 12:21 Uhr