Verwaltungsrat für das Bürgerheim "St. Nikolaus von der Flüe"

Genehmigt mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 39 vom 16.09.2023

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Beschreibung

Gemäß Art. 11 der Satzung des Bürgerheimes setzt sich der Verwaltungsrat des Bürgerheimes aus fünf Mitgliedern zusammen wobei der Präsident inbegriffen ist.

Art der Organisation

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Zuletzt aktualisiert: 16.04.2025, 12:21 Uhr